Die Kosten für die Tagespflege pro Tag unterscheiden sich je nach Einrichtung und sollten direkt bei den Tagespflegeeinrichtungen erfragt werden. Bis zu einer gewissen Höhe übernimmt die Pflegekasse die Kosten, gestaffelt wird hierbei nach den Pflegegraden:
Pflegegrad | Betrag |
I | 125,- € Entlastungsbetrag |
II | 689,- € |
III | 1.298,- € |
IV | 1.612,- € |
V | 1.995,- € |
(Stand 27.02.2019)
Kosten die darüber hinausgehen, müssen durch das eigene Einkommen getragen werden. Genügt dies nachweislich nicht, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die überbleibenden Kosten. Ein Eigenanteil verbleibt jedoch immer, nämlich für Unterkunft, Verpflegung und Investkosten.