Kosten der Tagespflege

Die Kosten für den Besuch einer Tagespflege unterscheiden sich je nach Einrichtung und können für unsere Tagespflege direkt bei uns erfragt werden. Bis zu einer gewissen Höhe übernimmt die Pflegekasse die Kosten, gestaffelt wird hierbei nach den Pflegegraden. Versicherte haben für den Besuch einer Tagespflege folgende Leistungsansprüche an die Pflegeversicherung:

Pflegegrad Betrag
I131,- € Entlastungsbetrag
II721,- €
III1.357,- €
IV1.685,- €
V2.085,- €

                                                               (Stand 01.01.2025)

Auch bei den Pflegegraden 2 bis 5 kann der Entlastungsbetrag über 131 € zusätzlich eingesetzt werden. Des weiteren können die Mittel der Verhinderungspflege ebenfalls für den Besuch der Tagespflege eingesetzt werden. Kosten die darüber hinausgehen, müssen durch das eigene Einkommen getragen werden. Genügt dies nachweislich nicht, übernimmt das Sozialamt auf Antrag die überbleibenden Kosten. Ein Eigenanteil verbleibt jedoch immer, nämlich für Unterkunft, Verpflegung und Investkosten.